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 Gastspielerregelung ab 2009 

Die Generalversammlung des ETC hat am 07. Februar 2009 zum Thema Gastspieler folgenden Beschluss gefasst:

Personen, die nicht Mitglied des ETC sind, darf im Verlauf einer Sommersaison bis zu dreimal das Spielen auf unseren Tennisplätzen durch Vereinsmitglieder ermöglicht werden. Das jeweilige Vereinsmitglied muss dabei selbst anwesend sein.

Zur Dokumentation und Abrechnung hängt im Flur des Clubheims eine Liste aus, in die folgende Angaben einzutragen sind.


Name des Vereinsmitglieds

Name des Gastspielers/ der Gastspielerin

Datum des Gastpiels

Für Gastspiele wird vom Vereinsmitglied je Einheit eine Gebühr von 10 EURO erhoben. Dieser Betrag ist auf der Grundlage der Eintragungen ( wie auch bei den Getränken) vom Vereinsmitglied per Einzug durch den Kassierer zu bezahlen.  

gez. der Vorstand des ETC







                                

    
 


  

  
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